🔥 Brandschutz und Schließtechnik
Normen, Vorschriften und praxisrelevante Lösungen
Brandschutz und Schließtechnik sind untrennbar miteinander verbunden. Türen und Schließanlagen müssen nicht nur vor unbefugtem Zutritt schützen, sondern auch im Ernstfall – etwa bei Feuer oder Rauchentwicklung – Leben retten. Gesetzliche Vorgaben und technische Normen stellen sicher, dass Sicherheit und Funktionalität in Einklang gebracht werden.
📜 Wichtige Normen und Vorschriften
- DIN 4102 / EN 13501: Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen nach ihrem Brandverhalten.
- DIN EN 179 / 1125: Notausgangs- und Paniktürverschlüsse – geregelt für Fluchtwege.
- Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnungen: Enthalten brandschutzrelevante Vorgaben für Türen und Schließtechnik.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Flucht- und Rettungswege in Betrieben.
🔑 Anforderungen an Schließtechnik im Brandschutz
- Türen in Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
- Brand- und Rauchschutztüren müssen im Ernstfall geschlossen bleiben und dürfen nicht blockiert werden.
- Elektronische Zutrittskontrollen müssen mit Flucht- und Rettungswegtechnik kompatibel sein.
- Regelmäßige Wartung und Prüfung sind vorgeschrieben.
🛠️ Praxisrelevante Lösungen
- Kombinierte Systeme: Türen mit Panikfunktion und elektronischer Zutrittskontrolle.
- Selbstschließende Türen: Mit geprüften Schließern ausgestattet, die Brandschutzauflagen erfüllen.
- Zutrittsmanagement: Flexibel programmierbare Systeme, die bei Feueralarm automatisch entriegeln.
- Wartung & Dokumentation: Regelmäßige Prüfung durch Fachbetriebe, lückenlose Nachweise für Behörden.
💡 Praxis-Tipps für Eigentümer und Betreiber
- Bei Neubau und Sanierung frühzeitig Brandschutzexperten einbeziehen.
- Nur zertifizierte Schließanlagen und Türen verwenden.
- Fluchtwege niemals zustellen oder versperren.
- Mitarbeiter und Bewohner regelmäßig über Fluchtwege und Bedienung der Türen informieren.